Der Zutritt ist laut der neuen Corona-VO vom 12.01.2022 nur noch mit einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske wie bspw. KN95-/N95-/KF94 möglich.
Neue Regelungen ab dem 23.02.2022
Für einen Restaurantbesuch gilt die 3G Regel. Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Genesen: mind. 28 Tage nach Abnahme des positiven Tests und höchstens 90 Tage.
In den Ferien benötigen alle Schüler ab 6 Jahren einen Testnachweis. Außerhalb der Ferien ist ein Zutritt durch das Vorzeigen des Schülerausweises als Testnachweis möglich. Ein Selbsttest kann vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden.
Zusätzlich müssen die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen und elektronisch geprüft werden.
Impfnachweise müssen elektronisch prüfbar sein.
Beherbergung
Für ungeimpfte Hotelgäste ist eine Anreise mit einem PCR- (max. 48 Std. alt) oder Antigen-Test (max. 24 Std. alt) möglich. Bei längeren Aufenthalten wird alle drei Tage ein neuer PCR- oder Antigen-Test benötigt.
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